RS OGH 1986/2/4 4Ob302/86

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Veröffentlicht am 04.02.1986
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Norm

MSchG §14
UWG §9 Abs3 C1
UWG §9 Abs3 C3a

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Marken, von deren Grad ihr Schutz gegen Verwechslungsgefahr abhängt, ist nicht nur auf den Bildteil oder Wortteil einer Wortbildmarke, sondern auf den Gesamtinhalt der zu beurteilenden Marken abzustellen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Wort vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. - Tiere mit Herz

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066734

Dokumentnummer

JJR_19860204_OGH0002_0040OB00302_8600000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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