RS OGH 1986/2/4 4Ob302/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1986
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Norm

MSchG §4
UWG §9 Abs3 C3a

Rechtssatz

Bei der Verwendung des Wortes "Herz" oder bei der kombinierten Verwendung dieses Wortbildbegriffes in Bereichen, in denen der Begriff eine reine Phantasiebezeichnung ist (zB: Herz-Salami), ist aber ausreichende Unterscheidungskraft gegeben. - "Tiere mit Herz"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066466

Dokumentnummer

JJR_19860204_OGH0002_0040OB00302_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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