Norm
AußStrG §178Rechtssatz
Auf das fideikommissarische Substitutionslegat ist im Rahmen der Erlassung der Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG Bedacht zu nehmen; die Einverleibung darf nur mit einer entsprechenden Beschränkung für zulässig erklärt werden (so schon RZ 1967,164).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0008386Zuletzt aktualisiert am
19.01.2010