Norm
MRG §29 Abs1 Z5Rechtssatz
Die Gesetzesforderung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 MRG auf schriftliche Festlegung des Erlöschen des Mietrechtsverhältnisses durch "Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung" verfolgt nach der Absicht des Gesetzgebers den Zweck, dass sich der Mieter von vornherein auf eine bestimmte Mietdauer einstellen kann; eine formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes im Mietvertrag ist keineswegs gefordert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070368Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.11.2020