RS OGH 1986/2/18 5Ob1505/86, 6Ob124/20h

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Veröffentlicht am 18.02.1986
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Norm

MRG §29 Abs1 Z5

Rechtssatz

Die Gesetzesforderung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 MRG auf schriftliche Festlegung des Erlöschen des Mietrechtsverhältnisses durch "Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung" verfolgt nach der Absicht des Gesetzgebers den Zweck, dass sich der Mieter von vornherein auf eine bestimmte Mietdauer einstellen kann; eine formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes im Mietvertrag ist keineswegs gefordert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070368

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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