Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Diese Regelung trägt jenem besonderen Umstand Rechnung, daß ein Arbeitnehmer mit seiner Familie einen gemeinsamen Wohnsitz hat, daß er aber an einem Ort arbeitet, der von diesem Familienwohnsitz so weit entfernt ist, daß ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und er daher am Arbeitsort oder in dessen Nähe ständig zu wohnen gezwungen ist. Die mit der getrennten Haushaltsführung verbundenen Mehrkosten sollen durch das für diesen Fall vorgesehene Trennungsgeld abgegolten werden. Wie oft ein solcher Arbeitnehmer tatsächlich zu seinem Familienwohnsitz zurückkehrt, ist dabei gleichgültig, solange er nur den gemeinsamen Wohnsitz der Familie aufrechterhält.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064158Dokumentnummer
JJR_19860218_OGH0002_0040OB00166_8500000_001