RS OGH 1986/2/18 2Ob503/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1986
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Norm

ZPO §395

Rechtssatz

Der vor Fällung eines Anerkenntnisurteils erfolgte, auf wesentliche Veränderung der Verhältnisse gestützte Widerruf des Anerkenntnisses eines für die Zukunft zu leistenden Unterhaltsbetrages ist noch im anhängigen Rechtsstreit beachtlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040901

Dokumentnummer

JJR_19860218_OGH0002_0020OB00503_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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