Norm
ZPO §395Rechtssatz
Der vor Fällung eines Anerkenntnisurteils erfolgte, auf wesentliche Veränderung der Verhältnisse gestützte Widerruf des Anerkenntnisses eines für die Zukunft zu leistenden Unterhaltsbetrages ist noch im anhängigen Rechtsstreit beachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0040901Dokumentnummer
JJR_19860218_OGH0002_0020OB00503_8600000_001