RS OGH 1986/2/18 4Ob321/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1986
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Norm

UWG §1 C2
UWG §2 D10

Rechtssatz

Wenn eine Weitergabe von Kundenaufträgen (hier: zur Managementberatung und Marktforschung) an dazu befugte (Subunternehmer) Unternehmer im Geschäftsbetrieb (hier: einer Werbeagentur) üblich ist, dann kann ein entsprechender, im Zusammenhang mit dem Angebot eines "Fullservice" gemachter Hinweis von den angesprochenen Verkehrskreisen nicht dahin mißverstanden werden, daß das Unternehmen die dazu nötigen Gewerbeberechtigungen selbst besitze.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0077665

Dokumentnummer

JJR_19860218_OGH0002_0040OB00321_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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