Norm
ABGB §864Rechtssatz
§ 864 ABGB läßt für die Vertragsperfektion unter den dort genannten Voraussetzungen auch die bloße Annahmehandlung genügen, die die Annahmeerklärung ersetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0014580Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022