RS OGH 1986/2/19 1Ob547/86

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Veröffentlicht am 19.02.1986
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Norm

ABGB §862
ABGB §862a
ABGB §1002

Rechtssatz

Der mit der Entgegennahme und Übermittlung von Offerten beauftragte Abschlußvermittler ( besser: Vermittlungsvertreter ) ist, soweit er die Offerte dem Geschäftsherrn überbringt, insoweit wie dessen Empfangsbote anzusehen; ihm gilt das Offert als so zugekommen, wie es der Vermittler übernommen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0014087

Dokumentnummer

JJR_19860219_OGH0002_0010OB00547_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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