RS OGH 1986/2/20 7Ob4/86

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Veröffentlicht am 20.02.1986
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Norm

VersVG §38 Abs2

Rechtssatz

Eine besondere Belehrung über die Notwendigkeit zur sofortigen Zahlung durch den Versicherer ist bei einer einmaligen Prämie, im Gegensatz zum Fall der Rückwärtsversicherung, nicht erforderlich, weil der Versicherungsschutz von der Zahlung der Erstprämie abhängig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0080605

Dokumentnummer

JJR_19860220_OGH0002_0070OB00004_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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