Norm
ABGB §549Rechtssatz
Die Kosten einer einfachen Bestattung umfassen auch die Anschaffung eines dem Rahmen der Einfachheit nicht überschreitenden ortsüblichen Grabsteins.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007664Zuletzt aktualisiert am
14.04.2009