Norm
KlGG §1Rechtssatz
Kleingärten können auch in raumordnungs neutraler und baurechtlich neutraler Weise genutzt werden, wenn sich die Inhaber der Kleingärten auf die reine Bodennutzung beschränken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0063624Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2014