Norm
HbG §20Rechtssatz
§ 20 HbG kennt - anders als § 82 lit c GewO 1859 - einen selbständigen Entlassungsgrund der "Alkoholisierung" nicht; die Entlassung eines Hausbesorgers kann also nur dann auf "Trunksucht" gestützt werden, wenn ihn diese an der Erfüllung seiner Pflichten hindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0063193Dokumentnummer
JJR_19860304_OGH0002_0040OB00011_8500000_001