RS OGH 1986/3/5 3Ob594/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.03.1986
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Norm

1.ZPMRK Art1 I1
StGG Art5

Rechtssatz

Das Recht auf die Unverletzlichkeit des Eigentums steht auch juristischen Personen wie Gemeinden zu, wobei hier zwischen einer Gebietsänderung einerseits und der Übertragung des Eigentumsrechtes an konkreten Liegenschaften andererseits zu unterscheiden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0075120

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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