Norm
1.ZPMRK Art1 I1Rechtssatz
Das Recht auf die Unverletzlichkeit des Eigentums steht auch juristischen Personen wie Gemeinden zu, wobei hier zwischen einer Gebietsänderung einerseits und der Übertragung des Eigentumsrechtes an konkreten Liegenschaften andererseits zu unterscheiden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0075120Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012