Norm
ZPO §235 FRechtssatz
Wenn sich bei einer GmbH & Co KG, bei der auch der Komplementär beklagt ist, erweist, daß eine andere GmbHG & Co KG mit eben diesem Komplementär in Anspruch genommen werden soll und die Klage gegen die KG zurückgenommen wurde, ist die Klagsänderung hinsichtlich der Komplementär GmbH zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039719Dokumentnummer
JJR_19860305_OGH0002_0030OB00506_8600000_003