RS OGH 1986/3/5 3Ob506/86, 7Ob599/86, 14Ob127/86 (14Ob128/86), 14Ob110/86 (14Ob111/86), 14Ob172/86 (

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Veröffentlicht am 05.03.1986
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Norm

ZPO §235 B1

Rechtssatz

Die Novellierung des § 235 ZPO durch die ZVN 1983 hat deutlich gemacht, daß es zu den Grundprinzipien des österreichischen Zivilprozesses gehört, selbst Parteifehler tunlichst auf möglichst rasche und ökonomische Art zu sanieren, weil nichts volkswirtschaftlich sinnloser ist, als ein Verfahren durchzuführen, von dem man schon weiß, daß es zur Klärung eines wirklich zwischen bestimmten Parteien offenen Streitfalles nicht beitragen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0039383

Dokumentnummer

JJR_19860305_OGH0002_0030OB00506_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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