Norm
MRG §16 Abs6Rechtssatz
Die rückwirkende Geltendmachung der Wertsicherung ist auch ausgeschlossen, wenn sie im Vertrag ausdrücklich bedungen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069713Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.12.2015