RS OGH 1986/3/11 5Ob7/86, 5Ob1/86, 8Ob559/88, 5Ob97/13w, 5Ob57/14i

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Veröffentlicht am 11.03.1986
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Norm

MRG §9 Abs1

Rechtssatz

Auch der Hauptmieter, der eine wesentliche Veränderung ohne Anzeige und Einholung der Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, ist berechtigt, im außerstreitigen Verfahren nachträglich die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069681

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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