Norm
MRG §9 Abs1Rechtssatz
Auch der Hauptmieter, der eine wesentliche Veränderung ohne Anzeige und Einholung der Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, ist berechtigt, im außerstreitigen Verfahren nachträglich die Zustimmung des Vermieters einzuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0069681Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.09.2014