RS OGH 1986/3/13 7Ob527/86, 8Ob1507/92, 5Ob207/10t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1986
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Norm

ZPO §502 HI1

Rechtssatz

Hat aber der OGH unter Ablehnung einer früheren Judikatur zuletzt zu einer einheitlichen Rechtsprechung gefunden, dann liegt der letzte Fall des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht mehr vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042661

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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