Norm
ZPO §502 HI1Rechtssatz
Hat aber der OGH unter Ablehnung einer früheren Judikatur zuletzt zu einer einheitlichen Rechtsprechung gefunden, dann liegt der letzte Fall des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht mehr vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042661Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2011