Norm
ABGB §1400 CRechtssatz
Im Rahmen des Girovertrages hat der einzelne Überweisungsauftrag keine selbständige Bedeutung. Die Verpflichtung der Bank zur Durchführung von Giroüberweisungen ist bereits durch den Girovertrag begründet worden, so daß der Überweisungsauftrag nicht auf die Begründung von Vertragspflichten, sondern auf die Ausführung bereits begründeter Pflichten gerichtet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0033030Dokumentnummer
JJR_19860317_OGH0002_0010OB00536_8600000_003