Norm
ABGB §1489 IRechtssatz
Wird eine Leistungsklage in eine Feststellungsklage umgewandelt, so wurde die Verjährung durch die Leistungsklage nur insoweit unterbrochen, als das Feststellungsbegehren nicht zeitlich und umfänglich über das Leistungsbegehren hinausgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0034339Dokumentnummer
JJR_19860319_OGH0002_0080OB00019_8600000_001