RS OGH 1986/3/19 3Ob562/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1986
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Norm

ABGB §1431 A
ABGB §1435

Rechtssatz

Die vom Bereicherten zu vertretende bewirkte Gefahr der Nutzlosigkeit eines teilhergestellten Werkes und seiner Wertlosigkeit bleibt auf die Ermittlung des Ausgleichsbetrages ohne Einfluß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0033828

Dokumentnummer

JJR_19860319_OGH0002_0030OB00562_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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