Norm
ABGB §1431 ARechtssatz
Die vom Bereicherten zu vertretende bewirkte Gefahr der Nutzlosigkeit eines teilhergestellten Werkes und seiner Wertlosigkeit bleibt auf die Ermittlung des Ausgleichsbetrages ohne Einfluß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0033828Dokumentnummer
JJR_19860319_OGH0002_0030OB00562_8500000_003