Norm
GmbHG §39 Abs4Rechtssatz
Der sachliche Inhalt dieses Verbotes erstreckt sich insbesondere auch auf Beschlüsse, die die Prozessvertretung der Gesellschaft zum Gegenstand haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059996Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010