Norm
ABGB §480Rechtssatz
Auch die nicht verbücherte offenkundige Servitut ruht während der Eigentümeridentität, wird aber bei Auseinanderfallen des Eigentums an den beiden Grundstücken sofort wirksam. Das muss insbesondere gelten, wenn der Eigentümer zweier Grundstücke auf einem Grundstück Anlagen zum Zwecke des anderen geschaffen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011628Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2016