Norm
ABGB §879 BIIjRechtssatz
Jede gegenseitige Auslegung von Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag oder von Abreden der Gesellschafter über die Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, die zu dem als sittenwidrig zu wertenden Ergebnis einer Verhinderung gerichtlicher Nachprüfung von Gesellschafterbeschlüssen führte, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0016742Dokumentnummer
JJR_19860320_OGH0002_0060OB00541_8600000_001