RS OGH 1986/3/20 6Ob521/86 (6Ob522/86), 7Ob303/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1986
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Norm

EheG §46
EheG §49 D
EheG §55 d

Rechtssatz

Der Kläger, der sich auf mehrere Scheidungsgründe beruft, hat die Wahl, ob er sie gleichwertig nebeneinander oder aber in bestimmter Reihenfolge geltend machen will. An die gewählte Reihenfolge sind die Gerichte gebunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056372

Dokumentnummer

JJR_19860320_OGH0002_0060OB00521_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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