Norm
ABGB §1090 IIfRechtssatz
Bei einer Firma "CSC LEASING UND FINANZIERUNG GESELLSCHAFT mit beschränkter Haftung" wird der Firmenbestandteil "Finanzierung" von einem nicht unbeträchtlichen Teil der beteiligten Verkehrskreise zwanglos dahin ausgelegt werden, daß die Gesellschaft mit beschränkter Haftung selbst die Finanzierung vornimmt und nicht bloß die Fremdfinanzierung vermittelt.
Schlagworte
GmbH GesmbHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0020846Dokumentnummer
JJR_19860320_OGH0002_0060OB00003_8600000_001