- 6 Ob 554/86
- 1 Ob 18/90
nur: In der bloßen Duldung durch längere Zeit hindurch kann noch nicht die schlüssige Einräumung eines Rechtes erblickt werden. (T1)
- 4 Ob 2082/96x
Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2082/96x
nur T1; Beisatz: Aus dem bloßen Dulden der durch die Servitut nicht gedeckten Art der Wegbenützung durch den Eigentümer des dienenden Gutes darf der Eigentümer des herrschenden Gutes nicht auf die Einräumung einer entsprechenden Berechtigung schließen, weil ja auch die Ersitzung voraussetzt, dass der Eigentümer der dienenden Sache die Ausübung eines bestimmten Rechtes erkennen kann und sie gestattet. (T2)
- 3 Ob 101/01a
Auch; Veröff: SZ 2002/111
- 1 Ob 11/05g
Vgl aber; Beisatz: Hingegen ist die konkludente Einräumung einer Servitut in jenen Fällen anzunehmen, in denen der Liegenschaftseigentümer die Errichtung einer kostspieligen Anlage zu ihrer Ausübung duldet, weil der Liegenschaftseigentümer wissen musste, dass der Begünstigte solche Aufwendungen nicht getätigt hätte, wenn ihm das Gebrauchsrecht jederzeit entzogen werden könnte. In diesen Fällen ist somit der Schluss erlaubt, dass der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende Wille des Belasteten sich auf die Einräumung einer Dienstbarkeit als dingliches Recht bezog. (T3)
- 10 Ob 83/07i
nur T1; Beis wie T3
- 7 Ob 267/08b
Vgl; Beis ähnlich wie T3
- 3 Ob 132/09x
Auch; Beisatz: Es müssen vielmehr Sachverhaltselemente hinzutreten, die den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille des Belasteten habe sich auf die Einräumung einer Dienstbarkeit als dingliches Recht bezogen. (T4)
- 10 Ob 24/11v
Auch; Beis wie T3
- 10 Ob 45/11g
Auch; Beis wie T3
- 8 Ob 77/12z
Entscheidungstext OGH 26.07.2012 8 Ob 77/12z
Vgl
- 10 Ob 27/12m
Entscheidungstext OGH 02.10.2012 10 Ob 27/12m
Vgl; Beis wie T3
- 2 Ob 132/12v
Entscheidungstext OGH 20.09.2012 2 Ob 132/12v
Auch Beis wie T3; Beisatz: Jährliche Errichtung und Entfernung eines Zauns - keine „kostspielige Anlage“. (T5)
- 10 Ob 10/13p
Entscheidungstext OGH 28.05.2013 10 Ob 10/13p
- 5 Ob 253/12k
Entscheidungstext OGH 16.07.2013 5 Ob 253/12k
- 2 Ob 158/13v
Entscheidungstext OGH 23.10.2013 2 Ob 158/13v
Auch; Beisatz: Hier nur Duldung einer obligatorischen Nutzung eines Schwimmbads. (T6)
- 1 Ob 87/15y
Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 87/15y
Vgl auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: An die Annahme der schlüssigen Einräumung einer Dienstbarkeit sind, weil dies einem Teilrechtsverzicht gleichkommt, strenge Anforderungen zu stellen. Die sonst an die Ersitzung anknüpfenden Erfordernisse des rechtmäßigen, redlichen und echten Besitzes, einschließlich dem Ablauf der Ersitzungszeit, sollen nicht dadurch einfach umgangen werden können, dass man aus der Nichtausübung eines Rechts oder der stillschweigenden Duldung der Nutzung des Grundstücks durch eine andere Person während eines kürzeren Zeitraums als jenes für die Ersitzung bereits einen konkludenten Rechtsverlust durch rechtsgeschäftliche konkludente Einräumung von Dienstbarkeitsrechten bejaht, (so schon 10 Ob 10/13p). (T7)
- 7 Ob 188/15w
Entscheidungstext OGH 19.11.2015 7 Ob 188/15w
Auch; Beis wie T7; Beisatz: Aus dem Umstand allein, dass eine Agrargemeinschaft keine Einwände im Bauverfahren zur Genehmigung der Einfriedung eines Nachbargrundstücks erhob, ist nicht die schlüssige Einräumung einer Wegdienstbarkeit zugunsten dieser Liegenschaft abzuleiten. (T8)
- 7 Ob 41/15b
Entscheidungstext OGH 02.09.2015 7 Ob 41/15b
Auch
- 9 Ob 76/17t
Auch