Norm
StGB §12 Fall2 BbRechtssatz
Liegt zwischen einer vorbereitenden Anfrage und der für den Fall ihrer Bejahung vorgesehenen Ausführung einer Bestimmungshandlung noch eine entscheidende Bedingung, deren Eintritt oder Nichteintritt sich tatplangemäß nicht schon in unmittelbarer Folge erweisen mußte, dann handelt es sich nicht um einen ausführungsnahen Bestimmungsversuch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0089919Dokumentnummer
JJR_19860324_OGH0002_0100OS00032_8600000_001