Norm
JN §55Rechtssatz
Ist allen geltend gemachten Ansprüchen nur gemeinsam, daß sie aus demselben Arbeitsvertrag herrühren, reicht dies weder für die Annahme eines tatsächlichen noch für die eines rechtlichen Zusammenhanges aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042633Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0140OB00031_8600000_002