Norm
AngG §27 Z4 E4dRechtssatz
Was den Arbeitgeber zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, ist das Nichteinhalten der durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag festgesetzten Arbeitszeit, also eine Verletzung der vom Angestellten durch den Abschluß des Arbeitsvertrages übernommenen Pflicht zur Arbeitsleistung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Dienstzeit, Unterlassen, Unterlassung, Dienstleistung, Zeit, beharrliche Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung, Verweigerung, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029558Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0040OB00035_8500000_002