Norm
GelVerkG 1952 §3 Abs1 Z3Rechtssatz
Der Begriff "Haustaxi" im Zusammenhang mit der Werbung eines Gastwirtes, der über die Konzession für das "Mietwagen - Gewerbe" verfügt, ist nicht irreführend; die angesprochenen Interessenten werden diese Bezeichnung nur dahin verstehen, daß den Gästen des betreffenden Betriebes ein hauseigenes Fahrzeug samt Lenker zur Verfügung steht, dessen sie sich im Bedarfsfall - etwa zur Heimfahrt oder zum Zweck eines Ausfluges - bedienen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059205Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008