RS OGH 1986/3/25 4Ob324/85

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Veröffentlicht am 25.03.1986
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Norm

GelVerkG 1952 §3 Abs1 Z3
UWG §2 D10

Rechtssatz

Der Begriff "Haustaxi" im Zusammenhang mit der Werbung eines Gastwirtes, der über die Konzession für das "Mietwagen - Gewerbe" verfügt, ist nicht irreführend; die angesprochenen Interessenten werden diese Bezeichnung nur dahin verstehen, daß den Gästen des betreffenden Betriebes ein hauseigenes Fahrzeug samt Lenker zur Verfügung steht, dessen sie sich im Bedarfsfall - etwa zur Heimfahrt oder zum Zweck eines Ausfluges - bedienen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0059205

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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