Norm
ARG §3 Abs1Rechtssatz
Die höhere Entlohnung der Sonntagsarbeit (auch wenn sie nicht Überstundenarbeit ist) soll die Beeinträchtigung der dem Arbeitnehmer im Regelfall gebührenden Wochenendruhe, in die der Sonntag zu fallen hat (§ 3 Abs 1 ARG), abgelten. Die Gründe für die höhere Entlohnung von Überstundenarbeit und von Sonntagsarbeit gehen somit nicht (zur Gänze) ineinander auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0052333Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0140OB00031_8600000_003