Norm
UWG §2 C2bRechtssatz
Im Zusammenhang mit bekräftigenden Worten wie "Das brauchen Sie uns nicht zu glauben, daß können wir beweisen", "Kein Schmäh", "Tatsache" oder "Das geben wir Ihnen schriftlich" und der Bezugnahme auf konkrete Leserzahlenerhebungen der Optima - Analyse enthält die Behauptung, eine bestimmte Zeitung werde "Seite für Seite, Artikel für Artikel, Anzeige für Anzeige" gelesen, einen sachlich nachweisbaren, im Fall seiner Unrichtigkeit zur Irreführung im Sinne des § 2 UWG geeigneten "Tatsachenkern".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0078175Dokumentnummer
JJR_19860325_OGH0002_0040OB00308_8600000_001