Norm
StPO §345 Abs3Rechtssatz
Der Umstand, daß eine Schuldfrage als Eventualfrage und nicht als Hauptfrage gestellt wurde, kann vom Angeklagten (schon) mangels der Möglichkeit eines für ihn nachteiligen Einflusses auf die Entscheidung nicht angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0101631Dokumentnummer
JJR_19860326_OGH0002_0090OS00181_8500000_002