Vgl auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis ähnlich T6; Beisatz: Vor allem ist zu berücksichtigen, wer den entscheidenden Beitrag zur Zerrüttung geleistet hat. (T8)
Beisatz: Diese Prüfung hängt regelmäßig von der Gesamtbeurteilung des Einzelfalls ab und stellt damit - von Fällen einer Beurteilung außerhalb der Bandbreite der oberstgerichtlichen Rechtsprechung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar. (T9)