RS OGH 1986/4/2 3Ob511/86, 1Ob543/86, 1Ob583/86 (1Ob584/86), 8Ob558/86 (8Ob559/86), 1Ob669/86, 8Ob64

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Veröffentlicht am 02.04.1986
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Norm

EheG §60 Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten sind alle Umstände zu berücksichtigen und in ihrer Gesamtheit gegenüberzustellen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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