Norm
ABGB §90Rechtssatz
Die Mitwirkung im Erwerb auf Grund der Beistandspflicht nach § 90 ABGB steht dem Entstehen eines Abgeltungsanspruches nach § 98 ABGB nicht entgegen, sondern kann nur bei der Festsetzung der Höhe des Abgeltungsbetrages bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0009434Dokumentnummer
JJR_19860408_OGH0002_0020OB00662_8500000_001