Norm
EO §210 IIIRechtssatz
Liegt infolge einer unrichtigen Forderungsanmeldung ein dadurch hervorgerufener Zwischenstreit vor, findet auch im Verteilungsverfahren ein Kostenersatz statt; die Kostenbemessungsgrundlage im Verteilungsverfahren ist dabei der strittige Hauptsachenbetrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003219Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012