RS OGH 1986/4/10 8Ob541/86, 8Ob649/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1986
beobachten
merken

Norm

MRG §10 Abs5

Rechtssatz

Erklärt der Vermieter im Vorhinein unter keinen Umständen mit einem namhaft gemachten Mieter einverstanden zu sein, so ist dies dem Fall der Vereitelung einer rechtsgeschäftlichen Bedingung gleichzusetzen und zu Lasten des Vermieters zu lösen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070092

Dokumentnummer

JJR_19860410_OGH0002_0080OB00541_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten