Norm
RAO §33 Abs2Rechtssatz
Mit rechtskräftiger Streichung aus der Liste infolge Eröffnung des Konkursverfahrens erlischt auch die Disziplinargewalt der Organe des Rechtsanwaltsstandes; das Verfahren über ein Rechtsmittel gegen einen Beschluß des Disziplinarrats ist daher abzubrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0072279Dokumentnummer
JJR_19860421_OGH0002_000BKD00083_8500000_001