RS OGH 1986/4/24 7Ob12/86, 7Ob262/07s, 7Ob35/09m, 7Ob217/10b, 7Ob190/11h, 7Ob167/14f (7Ob188/14v), 7

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Veröffentlicht am 24.04.1986
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Norm

ABH 2010 Art6.5
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIV

Rechtssatz

Schon aus dem Wortlaut der Wiederherstellungsklausel ergibt sich, dass es für den Restanspruch genügt, wenn die Verwendung der Entschädigung für die Wiederherstellung oder Nachschaffung sichergestellt ist, sodass der Anspruch auf die Neuwertspanne im allgemeinen nicht erst nach Bezahlung entsteht. Wann die Verwendung gesichert ist, ist nach Treu und Glauben zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0081868

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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