RS OGH 1986/4/24 6Ob657/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1986
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Norm

ABGB §1249
ABGB §1254

Rechtssatz

Die Anfechtung eines Erbvertrages durch einen Vertragsteil wegen eines Irrtums, der Umstände der Person betrifft, die der Erblasser statt des Ehegatten bedacht wissen will, ist nicht zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0022321

Dokumentnummer

JJR_19860424_OGH0002_0060OB00657_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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