RS OGH 1986/4/29 10Os146/85, 15Os148/87, 15Os40/88, 11Os192/96, 15Os159/98, 15Os47/20f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1986
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Norm

StGB §6 Abs1 A2
StGB §7 Abs2
StGB §85 Z3

Rechtssatz

Noch vor der Prüfung des sogenannten "Adäquanzzusammenhanges" ist zu untersuchen, ob der Täter auch speziell in bezug auf die Herbeiführung schwerer Dauerfolgen im Sinn des § 85 StGB (ganz allgemein) objektiv sorgfaltswidrig gehandelt hat; gerade bei überschweren Verletzungsfolgen kann nämlich ein Verstoß gegen die objektive Sorgfaltspflicht nicht (wie ansonsten regelmäßig) ohne weiteres und in jedem Fall schon im Hinblick auf die vorsätzliche Verwirklichung des Grundtatbestands unterstellt werden: Bei einer - aus der ex-ante-Sicht eines (den Verkehrskreisen des Täters angehörenden und mit dessen Sonderwissen ausgestatteten) sachkundigen Beobachters anzunehmenden - atypischen Ungefährlichkeit der konkreten Begehungsweise des Grunddelikts in Ansehung einer derart qualifizierenden Tatfolge, die sich nicht notwendigerweise mit dem (hier nur durch einen Sachverständigen zu ermitteln) objektiven Fehlen eines Adäquanzzusammenhangs decken muss, kann ein entsprechender spezifischer Sorgfaltsverstoß ausnahmsweise zu verneinen sein.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 146/85
    Entscheidungstext OGH 29.04.1986 10 Os 146/85
    Veröff: JBl 1988,395 = SSt 57/28
  • 15 Os 148/87
    Entscheidungstext OGH 06.11.1987 15 Os 148/87
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur schweren Verletzung bei bloßem Misshandlungsvorsatz. (T1)
  • 15 Os 40/88
    Entscheidungstext OGH 03.05.1988 15 Os 40/88
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Todesfolge (§ 86 StGB). (T2) Veröff: JBl 1989,395 (zustimmend Kienapfel)
  • 11 Os 192/96
    Entscheidungstext OGH 04.03.1997 11 Os 192/96
    Vgl auch
  • 15 Os 159/98
    Entscheidungstext OGH 15.10.1998 15 Os 159/98
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Atypische Ungefährlichkeit der konkreten Begehungsweise des Grunddeliktes (§ 87 Abs 1 StGB) in Ansehung der Todesfolge verneint. (T3); Beisatz: Ex-ante betrachtet war eine erfolgsspezifische Sorgfaltswidrigkeit in bezug auf die in Rede stehende, bei Verwirklichung des Grunddeliktes entsprechend einem möglichen Kausalverlauf zu erwartende Folge gegeben. (T4)
  • 15 Os 47/20f
    Entscheidungstext OGH 05.06.2020 15 Os 47/20f
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0089264

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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