RS OGH 1986/4/30 3Ob38/86, 1Ob100/98g

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Veröffentlicht am 30.04.1986
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Norm

EGJN ArtIX Abs2
EO §54 Abs1 Z3
EO §55 Abs2

Rechtssatz

Wird auf ein Bankkonto einer ausländischen Vertretungsbehörde im Inland Exekution geführt, muß die betreibende Partei im Sinne des § 54 Abs 1 Z 3 EO behaupten und nach § 55 Abs 2 EO beweisen, daß das in Exekution gezogene Konto ausschließlich privatrechtlichen Zwecken dient und daher ausnahmsweise nicht der Exekution entzogen ist. Das Fehlen dieser wesentlichen Angaben und Beweise bildet einen Abweisungsgrund, ohne daß ein Zweifelsfall im Sinne des Art IX Abs 3 EGJN oder eine Nichtigkeit im Sinne des § 42 JN vorlägen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 38/86
    Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 38/86
    RdW 1986,274 = JBl 1986,733 = RZ 1987,13 = SZ 59/76
  • 1 Ob 100/98g
    Entscheidungstext OGH 25.08.1998 1 Ob 100/98g
    Vgl; nur: Wird auf ein Bankkonto einer ausländischen Vertretungsbehörde im Inland Exekution geführt, muß die betreibende Partei im Sinne des § 54 Abs 1 Z 3 EO behaupten und nach § 55 Abs 2 EO beweisen, daß das in Exekution gezogene Konto ausschließlich privatrechtlichen Zwecken dient und daher ausnahmsweise nicht der Exekution entzogen ist. (T1); Beisatz: Die Exekutionsführung gegen den ausländischen Staat ist unter den Voraussetzungen des Art. IX Abs 2 EGJN sowie auf sonstiges ausschließlich privatrechtlichen Zwecken dienendes Vermögen zulässig. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0002133

Dokumentnummer

JJR_19860430_OGH0002_0030OB00038_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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