Norm
EGJN ArtIX Abs2Rechtssatz
Wird auf ein Bankkonto einer ausländischen Vertretungsbehörde im Inland Exekution geführt, muß die betreibende Partei im Sinne des § 54 Abs 1 Z 3 EO behaupten und nach § 55 Abs 2 EO beweisen, daß das in Exekution gezogene Konto ausschließlich privatrechtlichen Zwecken dient und daher ausnahmsweise nicht der Exekution entzogen ist. Das Fehlen dieser wesentlichen Angaben und Beweise bildet einen Abweisungsgrund, ohne daß ein Zweifelsfall im Sinne des Art IX Abs 3 EGJN oder eine Nichtigkeit im Sinne des § 42 JN vorlägen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0002133Dokumentnummer
JJR_19860430_OGH0002_0030OB00038_8600000_001