RS OGH 1986/5/6 2Ob572/86 (2Ob573/86)

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Veröffentlicht am 06.05.1986
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Norm

EheG §49 Satz1 A1f

Rechtssatz

Die Unterlassung der gebotenen Erziehungsmaßnahmen durch einen Ehegatten gegen ein von ihm in die Ehe mitgebrachtes Kind, über das ihm das Erziehungsrecht zukommt, bei Verletzung der in der jeweiligen Gesellschaftsschicht üblichen Verhaltensformen durch dieses Kind gegenüber dem anderen Ehegatten und die Parteinahme für das Verhalten dieses Kindes stellen schwere Eheverfehlungen dar.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 572/86
    Entscheidungstext OGH 06.05.1986 2 Ob 572/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056486

Dokumentnummer

JJR_19860506_OGH0002_0020OB00572_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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