RS OGH 1986/5/7 8Ob28/86, 2Ob216/10v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1986
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z6

Rechtssatz

Bei spontanen gelegentlichen Handreichungen ist die zeitliche Dauer der Eingliederung punktuell auf die Dauer der jeweiligen Hilfeleistung begrenzt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 28/86
    Entscheidungstext OGH 07.05.1986 8 Ob 28/86
  • 2 Ob 216/10v
    Entscheidungstext OGH 17.02.2011 2 Ob 216/10v
    Vgl; Beisatz: Hier: Keine Eingliederung eines verletzten LKW-Lenkers in den Betrieb des belieferten Unternehmens mehr, wenn im Unfallszeitpunkt eine Hilfstätigkeit beim Abladen von Paletten in den Betrieb des Beklagten bereits beendet war. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0084127

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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