Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Setzung einer kürzeren Frist (zweiundsiebzig Stunden) zur Beantwortung eines Vergleichsanbots vor Einbringung einer Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung, Aufnahme einer Spendenzahlung von S 10000,-- an eine gemeinnützige Organisation als Bedingung für den Verzicht auf die Privatanklage und Benennung der Anzeigerin in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer ohne Verwendung der Bezeichnung "Frau" nicht disziplinär.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056248Dokumentnummer
JJR_19860512_OGH0002_000BKD00015_8600000_001