RS OGH 1986/5/12 Bkd15/86

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Veröffentlicht am 12.05.1986
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Setzung einer kürzeren Frist (zweiundsiebzig Stunden) zur Beantwortung eines Vergleichsanbots vor Einbringung einer Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung, Aufnahme einer Spendenzahlung von S 10000,-- an eine gemeinnützige Organisation als Bedingung für den Verzicht auf die Privatanklage und Benennung der Anzeigerin in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer ohne Verwendung der Bezeichnung "Frau" nicht disziplinär.

Entscheidungstexte

  • Bkd 15/86
    Entscheidungstext OGH 12.05.1986 Bkd 15/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056248

Dokumentnummer

JJR_19860512_OGH0002_000BKD00015_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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