Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Eine stillschweigende "Duldung der Zahlungsrückstände" kann auch bei einer während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses erfolgten Entgeltschmälerung (Dauertatbestand) nicht angenommen werden, zumindest soweit eine unabdingbare kollektivvertragliche Entgeltforderung vorliegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: konkludent, schlüssig, Angestellte, Austrittsgrund, Ende, Beendigung, Auflösung, Schmälerung, Vorenthalten, Lohn, Gehalt, Bezüge, Nichtzahlung, Rückstand, Verzug, zwingendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028807Dokumentnummer
JJR_19860513_OGH0002_0140OB00067_8600000_002