RS OGH 1986/5/13 14Ob67/86, 9ObA188/99h

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Veröffentlicht am 13.05.1986
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Norm

AngG §26 Z2 III2a

Rechtssatz

Eine stillschweigende "Duldung der Zahlungsrückstände" kann auch bei einer während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses erfolgten Entgeltschmälerung (Dauertatbestand) nicht angenommen werden, zumindest soweit eine unabdingbare kollektivvertragliche Entgeltforderung vorliegt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: konkludent, schlüssig, Angestellte, Austrittsgrund, Ende, Beendigung, Auflösung, Schmälerung, Vorenthalten, Lohn, Gehalt, Bezüge, Nichtzahlung, Rückstand, Verzug, zwingend

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028807

Dokumentnummer

JJR_19860513_OGH0002_0140OB00067_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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