RS OGH 1986/5/13 14Ob68/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1986
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Norm

AngG §27 Z4 E4g

Rechtssatz

Die Äußerung "Arbeiten Sie so wenig wie möglich" enthält, für sich allein und wörtlich genommen, die Aufforderung zu einer schwerwiegenden Verletzung von Dienstgeberinteressen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Verleitung, Bestimmung, Anstiftung, Ungehorsam, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Kollege, Arbeitskollege, Mitangestellte, Mitbedienstete, Pflichtenvernachlässigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029890

Dokumentnummer

JJR_19860513_OGH0002_0140OB00068_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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