Norm
AngG §27 Z4 E4gRechtssatz
Die Äußerung "Arbeiten Sie so wenig wie möglich" enthält, für sich allein und wörtlich genommen, die Aufforderung zu einer schwerwiegenden Verletzung von Dienstgeberinteressen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Verleitung, Bestimmung, Anstiftung, Ungehorsam, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Kollege, Arbeitskollege, Mitangestellte, Mitbedienstete, PflichtenvernachlässigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029890Dokumentnummer
JJR_19860513_OGH0002_0140OB00068_8600000_001