RS OGH 1986/5/13 14Ob64/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1986
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z6 E6c

Rechtssatz

Der an den Arbeitgeber (Vorstand) gerichtete Vorwurf, er sei sich über die Voraussetzung einer schriftlichen Verwarnung nicht im klaren, beinhaltet den zwar nicht gerade ehrerbietigen Vorwurf der fehlenden Berechtigung der Verwarnung und der darin zum Ausdruck kommenden Rechtsunkenntnis derjenigen Personen, welche die Verwarnung ausgesprochen hatten; dies ist einem Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht verwehrt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, erhebliche Ehrverletzung, Kritik, Vorgesetzte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ermahnung, Zulässigkeit, Rechtfertigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029617

Dokumentnummer

JJR_19860513_OGH0002_0140OB00064_8600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten