Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Der an den Arbeitgeber (Vorstand) gerichtete Vorwurf, er sei sich über die Voraussetzung einer schriftlichen Verwarnung nicht im klaren, beinhaltet den zwar nicht gerade ehrerbietigen Vorwurf der fehlenden Berechtigung der Verwarnung und der darin zum Ausdruck kommenden Rechtsunkenntnis derjenigen Personen, welche die Verwarnung ausgesprochen hatten; dies ist einem Arbeitnehmer aber grundsätzlich nicht verwehrt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, erhebliche Ehrverletzung, Kritik, Vorgesetzte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ermahnung, Zulässigkeit, RechtfertigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0029617Dokumentnummer
JJR_19860513_OGH0002_0140OB00064_8600000_003